Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag entschieden, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern auf deutschem Gebiet rechtswidrig ist. Asylsuchende dürfen nicht ohne Prüfung ihres Antrags abgewiesen werden, urteilte das Gericht in einem Eilverfahren im Fall von drei somalischen Staatsbürgern. Diese Entscheidung sei unanfechtbar. Welches Land für den Antrag zuständig ist, müsse nach dem sogenannten Dublin-Verfahren ermittelt werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte bereits wenige Stunden nach seinem Amtsantritt im Mai eine Verschärfung der Grenzkontrollen angeordnet. Gleichzeitig verfügte er, dass Asylsuchende künftig an der Grenze zurückgewiesen werden könnten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen. Der konkrete Fall der drei Somalis wirft jedoch Fragen auf. Laut Berichten wurden sie bereits dreimal an der Grenze zurückgewiesen. Zweimal scheiterten ihre Versuche, über die Oderbrücke in Frankfurt (Oder) einzureisen. Erst beim dritten Versuch, diesmal per Zug, forderten sie offenbar gut vorbereitet Asyl. Dies wirft Spekulationen über die Absichten und Vorbereitung der Betroffenen auf.